ENTWICKLUNGSDIENST – Was ist das eigentlich?

Ob in Osteuropa, Asien, Afrika oder Lateinamerika, als Projektmanager, IT-Expertin oder Organisationsberaterin – Fachkräfte im Entwicklungsdienst arbeiten dort, wo gemeinsames Handeln gefordert ist, um Armut zu überwinden oder die natürlichen Ressourcen zu schützen und zu erhalten.

Sie bringen politische Reformen voran und fördern Frieden. Oft in Partnerorganisationen, wo sie gemeinsam mit den Menschen vor Ort gestalten und lernen. Sie verbinden ihre fachliche und interkulturelle Kompetenz mit solidarischem Engagement. Mit Erfolg: Der Entwicklungsdienst ist ein wirksames und zeitgemäßes Instrument der Entwicklungszusammenarbeit.

Entwicklungsdienst - mehr als nur ein Job
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Um die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zu erreichen, leisten Fachkräfte ihren je eigenen Beitrag. Für diesen Einsatz bekommen sie ein Unterhaltsgeld und sind sozial abgesichert – während des Dienstes und bei ihrer Rückkehr nach Deutschland/Europa. Dafür sorgt das weltweit fast einzigartige Entwicklungshelfer-Gesetz. Der Einsatz lohnt sich auch für die Fachkräfte, denn im Entwicklungsdienst erweitern sie ihre persönlichen und beruflichen Kompetenzen.

Entwicklungsdienst kann man in jeder beruflichen Phase machen – mit 30 oder noch im Alter von 60. Voraussetzung ist idealerweise ein Hochschulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im gesuchten Fachbereich. Fachkenntnisse im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit werden in der Regel nicht vorausgesetzt.

Stellen im Entwicklungsdienst gestalten in Deutschland die sieben staatlich anerkannten Träger. Die Projektziele und Aufgabenbeschreibungen für die Fachkräfte werden mit Partnerorganisationen und anderen Stakeholdern erarbeitet und verhandelt. Die Träger sind:

Jährlich suchen diese Entsendeorganisationen mehrere hundert Fachkräfte in einer Vielzahl von Bereichen. Es braucht engagierte und offene Menschen, die bereit sind, für eine befristete Zeit über den eigenen Tellerrand hinauszublicken, fremde Kulturen und Lebensbedingungen kennenzulernen und sich auf diese einzulassen. Gehörst du dazu?

„Entwicklungshelfer*in“ hat ausgedient

„Entwicklungshelfer*in“ ist ein veralteter bzw. veralternder Sammelbegriff für Menschen, die in Ländern des Globalen Südens arbeiten – von der Journalistin über den Kurzzeit-Gutachter bis hin zu Langzeitexperten bei den Vereinten Nationen. Der Entwicklungsdienst, um den es auf dieser Seite geht, ist eine spezielle Form dieses Engagements – mit vertraglichen Rahmenbedingungen und Vorteilen, von denen du hier erfahren wirst. Diese regelt das sogenannte Entwicklungshelfer-Gesetz aus dem Jahr 1969.

Wir sprechen heute nicht mehr von „Entwicklungshilfe“, sondern von „Internationaler Zusammenarbeit“ und "Entwicklungszusammenarbeit". Es gibt viele globale Herausforderungen, die wir gemeinsam als gleichberechtigte Partner in der Weltgemeinschaft angehen müssen. Es geht um soziale Gerechtigkeit, um Frieden und um den Erhalt des Planeten. Wir müssen vor Ort nicht ‚helfen‘, sondern zusammenarbeiten. Dadurch schaffen wir wechselseitige und fruchtbare Lernprozesse und gemeinsame Lösungen für gemeinsame Herausforderungen. Deshalb ist auch der Begriff ‚Entwicklungshelfer‘ überholt – besser passt: „Fachkraft im Entwicklungsdienst“. Hier findest du das aktuelle Leitbild für Fachkräfte im Entwicklungsdienst.

Neues vom Entwicklungsdienst

Hier findest du Neuigkeiten rund um den Entwicklungsdienst und Erfahrungsberichte von Fachkräften – aus ihrem Dienst, aus ihrer Vorbereitungszeit und über Erlebnisse ihrer Rückkehr. Es handelt sich um Videos, Podcasts oder Artikel. Beim Klicken gelangst du jeweils auf eine neue Seite.

Voraussetzungen

Was du als Fachkraft brauchst
Falls du unseren Selbsttest nicht gemacht hast, kannst du hier nachlesen, welche Vorraussetzungen du als Fachkraft für den Entwicklungsdienst mitbringen solltest.  

Hast du das Zeug zum Entwicklungsdienst? Finde es heraus!

Stellen im Entwicklungsdienst sind so vielfältig wie die Berufswelt und damit sehr unterschiedlich. Deshalb sind auch die Anforderungen an jede Stelle anders. Es gibt jedoch einige formale und persönliche Voraussetzungen, die du als Fachkraft für den Entwicklungsdienst mitbringen solltest.

Ob du alle Voraussetzung erfüllst, kannst du mit unserem Selbsttest schnell und einfach herausfinden:  

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Leistungen

Finanzielle und soziale Absicherung
Als Fachkraft im Entwicklungsdienst stehen dir (gemäß Entwicklungshelfer-Gesetz) umfangreiche Leistungen zu, die im Folgenden zusammengefasst sind. Das Gesetz kannst du außerdem hier herunterladen. 

Unterhaltsgeld und Sachleistungen

Im Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) ist vorgegeben, dass Fachkräfte im Entwicklungsdienst zwar einen Dienst ohne Erwerbsabsicht leisten, aber finanzielle Mittel erhalten, die ihren Lebensunterhalt vor Ort sichern. Du erhältst somit kein Gehalt im klassischen Sinne, sondern ein Unterhaltsgeld.

Und wieviel Geld ist das? Das kann man so nicht genau sagen. Die finanziellen Leistungen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, dem Unterhaltsgeld, einer Auslandszulage und der (anteiligen) Erstattung von besonderen Kosten (z.B. Umzugskosten bei der Aus- und Rückreise). Es gilt: jede Fachkraft im Entwicklungsdienst ist vor Ort gut versorgt.  

Krankenversicherung / Gesundheit

Die gesundheitliche Versorgung kann von Einsatzort zu Einsatzort sehr unterschiedlich sein. Für alle Fachkräfte und ihre Familienangehörigen, die mit ausreisen,wird ein umfassendes Paket an Versicherungen abgeschlossen. Die Krankenversicherung beinhaltet auch die Möglichkeit, aus wichtigen medizinischen Gründen für eine Behandlung in ein Nachbarland oder nach Europa zu reisen sowie eine Rückholversicherung für medizinische Notfälle. Um diese Versicherungen musst du dich nicht selbst kümmern, sie werden über die jeweiligen Entsendedienste abgeschlossen.

Renten- und Arbeitslosen­versicherung

Die Träger des Entwicklungsdienstes tragen für die Zeit des Dienstes (inkl. der Vorbereitung) die Beiträge für die Rentenversicherung. Für mögliche Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Dienst gilt der Entwicklungsdienst wie eine ganz normale Beschäftigung: Nach Ende des Entwicklungsdienstes hast du also Anspruch auf Arbeitslosengeld I in Deutschland.

Unterstützung der Familie

Auch für mit-ausreisende Familienangehörige erhalten Fachkräfte anteilig ein Unterhaltsgeld (für den/die Ehepartner*in und pro Kind). Wenn ihr*e Ehepartner*in im Einsatzland arbeitet, wird das Einkommen ab einer gewissen Einkommenshöhe auf das Unterhaltsgeld angerechnet bzw. verrechnet. Zudem gewähren die Träger Sachleistungen wie die Finanzierung der Flüge, der Versicherungen etc.

Kinderbetreuung / Schule

Vor Ort gibt es in der Regel nationale, internationale und teilweise auch deutsche Schulen. Als Fachkraft kannst du selbst eine Schule für die Kinder aussuchen. Die Schulkosten werden zumindest zu einem sehr großen Teil, bei vielen Diensten aber auch vollständig übernommen.

Angebote für rückkehrende Fachkräfte

Während der Tätigkeit im Entwicklungsdienst entwickelst du deine beruflichen Kompetenzen und fachlichen Schwerpunkte weiter und vielfältige Erfahrungen führen zu persönlichen Veränderungsprozessen. Wie kannst du diese auf deinem weiteren beruflichen Weg nutzen? Und was erwartet dich in Deutschland und Europa nach mehreren Jahren der Abwesenheit? Für solche und ähnliche Fragen ist das Förderungswerk der AGdD zuständig. Im umfangreichen und kostenlosen Seminar- und Webinar-Programm geht es zum Beispiel um Themen- und Aufgabenfelder, die gerade für Rückkehrer*innen ideale Anknüpfungspunkte bieten wie etwa Klimaschutz oder internationale soziale Arbeit. In der individuellen Beratung, die ebenfalls kostenlos ist, werden rückkehrende Fachkräfte dabei unterstützt, ihre berufliche Laufbahn zu reflektieren,  neue Perspektiven zu finden, aber auch bei der Stellensuche und in Bewerbungsverfahren. Außerdem unterstützen wir dich bei der Vernetzung mit anderen ehemaligen Fachkräften. Zu den Angeboten geht es hier.

Jobs

Im Folgenden findest Du ausgewählte Stellen im Entwicklungsdienst. Weitere Stellen werden immer auf den einzelnen Seiten der Entsendeorganisationen veröffentlicht, Übersichten über Stellen gibt es beim Arbeitskreis Netzwerk und Fachstelle für internationale personelle Zusammenarbeit" e.V., bei epojobs, beim Konsortium Ziviler Friedensdienst sowie auf reliefweb.int. Damit du unter all den Stellen in der internationalen Zusammenarbeit die Jobs nach Entwicklungshelfer-Gesetz findest, achte am besten darauf, ob das Gesetz in der Stellenbeschreibung genannt wird. 

Bewerbung

Der Entwicklungsdienst lässt sich in drei Phasen gliedern – davor, dabei und danach. Vor dem eigentlichen Einsatz im Partnerland steht die Bewerbung bzw. die Auswahl der Fachkräfte, sowie die Vorbereitungszeit. Der Dienst selbst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei bis drei Jahre. „Danach“ umfasst die Phase der Rückkehr.

In Deutschland gestalten sieben Entsendeorganisationen (Träger) den Einsatz von Fachkräften im Entwicklungsdienst. Die Stellen sind einzeln ausgeschrieben – bei einigen Trägern kannst Du Dich auch initiativ bewerben. Manche organisieren Kennenlern-Tage und bieten die Möglichkeit, sich vor einer konkreten Bewerbung umfassend zu informieren. Die Träger gestalten ihre Personalauswahl jeweils unterschiedlich, oft in Form von mehrstufigen Verfahren und mit Assessment Centern.

Mehr Infos findest Du hier.

Downloads

Noch mehr Informationen zum Entwicklungsdienst gibt es auf den Seiten der AGdD und in diesen beiden Publikationen.

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